Sebastian Schröcker⇦ Einzelansicht
Gesprächsprotokoll,
3. Januar und 14. Februar 1938
Dr.
Schröcker
.
3.1.38
.
Zwei
Stunden.
Ich habe Sie gerufen,
weil es sich doch einmal entscheiden muß,
wie sich Ihre
Zukunft gestaltet.
Nach der
Promotionsordnung
muß der
Dr.
theol.
wenigstens
Subdiakon
sein, der
Dozent
also Priester. Nicht bloß
Theologe,
wenn man in die
Theologische Fakultät
eintritt,
sondern Priester.
Kirchenbegriff. Offenbar hatte er das erwartet. Seine Habilitationsschrift weist nach, der Begriff der Kirchenanstalt kommt von den Protestanten, erst im letzten Jahrhundert entstanden. Wir müßten also zurückkehren zum dogmatischen Kirchenbegriff Corpus Christi. Auch die Definition Gesellschaft aus der Aufklärungszeit. Ich: Leo XIII.
habe selber die Kirche als vollkommene Gesellschaft
definiert.
Er: In einer Fußnote seines
Buches das berührt. Ich: Mit der Unterscheidung der
aszetischen
Schriftsteller nichts zu tun? Ohne
Lippert
zu kennen.
Nein,
er kenne die
Aszetiker
gar nicht, er bleibe
bei der wissenschaftlichen Grundlage. Er sollte ihnen einen
positiven
Vorschlag machen. Das könne er nicht,
da müßte man erst die
Theologen
des Mittelalters studieren. Er gebe bald noch ein paar Seiten Erklärung, die nicht mitgedruckt wurden.
Eichmann
.
Zuerst war er
der
Schüler von ihm. Hat bei der
Habilitation
noch sehr freundlich vor allen:
Hoffentlich sind Sie nun bald auf dem Platz,
auf den Sie gehören. Dann aber ganz umgestellt gehabt.
Ich: Sie sind empfindlich, bilden Sie sich das vielleicht nur ein?
Nein,
er wollte ihn gegen die anderen
Professoren
einnehmen,
die seien ihm nicht wohlgesinnt. Wirft ihm Wortbruch vor.
- Ich: Darüber wollen wir nicht sprechen,
er wollte ihn jetzt besuchen,
aber
Eichmann
verlangt erst Erklärungen,
bevor er sein Haus betritt...
Seine Weihen. Er hatte eigenes Zimmer, arbeitete sehr viel nach dem juristischen Doktor, hatte niemals mit dem Klerus viel Beziehung, heute gar keine mehr. Ich: Vor der Weihe Bedenken? Ja, erzählt genau, er wäre nicht gegangen, aber Westermayr
sagte
ihm wie einem
Skrupulanten,
ich befehle es Ihnen, es genügt die körperliche Anwesenheit. Man hielt alles für Übermüdungserscheinung.
Man holte ihn zur Weihe auf dem Zimmer ab. Er wußte nicht,
was er unterschrieb.
Respondeo
:
Um die Weihe ungültig zu erklären, ist kein
Grund, noch weniger würde das
Sanctum Officium
von der Pflicht des Priesters
dispensieren.
Er sieht auch keinen Grund,
für ungültig zu erklären.
Nach der Weihe und Ordination. In den Ferien in Nymphenburg. Da hätte er jeden Tag celebriert. Einige Zeit Aushilfe im Albertinum, dann in Planegg, wo es ihm am besten gefiel und er Seelsorge hatte (niemand konnte sich beklagen, jede Stunde der Nacht gearbeitet), warum von dort weg, darüber erbittert. In Haar hätte er nicht bleiben können, Tischgeld ging als Fahrgeld auf. Dann beim Generalvicar
und noch einem Herren: Das ging
ungut
aus,
und er
nahm
Urlaub
- seitdem mehr als vier Jahre.
Heute
Viceschriftleiter
einer
juristischen
Zeitschrift,
canonische
Abteilung: Große
Korrespondenz,
auch in Fremdsprachen.
Jurist: Jetzt in Tännich im Lager mit einigen anderen, hatte dort Vortrag über Staat und Kirche, rein geschichtlich.
arbeite noch mit 73 Jahren, er selber habe keine Geschenke angenommen.
Trecento
, er zieht zuerst die Hand zurück. Es war eine Pause,
weil ich im Vorzimmer bei
Zinkl
.
Zwei Fragen: 1) Um in die Theologische Fakultät einzutreten, muß man Theologe sein. Nicht Jurist. Ich habe selber erlebt: Weil ich nicht Philologe werden wollte, von Scholz
nicht angenommen.
Man kann also die
Canones
nicht genau so wie Staatsgesetze erklären. Er stimmt zu: Diese trockene
juristische
Herzählerei.
Ob er nicht in die Juristische Fakultät will? Darüber erschrocken. Er komme als Priester niemals dort unter und müßte natürlich für die Partei sprechen. Also ohne Christentum. Er habe immer das Ziel gehabt, Priester zu werden.
2) Schon immer und heute noch mehr muß der Theologe auf dem Lehrstuhl Priester sein, Erzieher, nicht bloß Theologe als Wissenschaftler. Priesterliche Wärme muß von ihm ausgehen. Das fühlen die Hörer. Die müssen warm werden, sonst erliegen sie den Schwierigkeiten in der Einsamkeit des Berufes, und dafür muß auch der Kirchenrechtler arbeiten. Ob diese priesterliche Einstellung bei ihm vorhanden sei? Vom Brevier spricht er nicht: Die heilige Messe, er habe schon nach der Weihe nicht täglich celebriert. Das sei nicht Vorschrift. Ich: Nein, nicht Vorschrift, aber so wesentlich mit der priesterlichen Auffassung, mit dem Unum petii![Lateinisch „Eines erbitte ich“](resources/images/dokument/i-icon.png)
.
Hieronymus
habe auch nicht jeden Tag
celebriert.
Ich:
Petrus
sei auch nicht
coelibatär
gewesen. Warum nicht täglich
celebrieren?
Er sei Vormittag so
müde und einer Arbeit unfähig. Er will nicht heucheln, er sei ehrlich und nicht nur deshalb an den
Altar
gehen,
damit es nicht auffalle,
wie
ein Jugenderzieher tue. Er merkt,
daß ich Bedenken trage? Wie soll dann seine Zukunft werden? Könne er nicht Schriftleiter
der Zeitschrift bleiben?
Nein,
würde auch wirtschaftlich nicht reichen, die Stellung sei unsicher. In die Seelsorge? Früher ja. Er bestätigt:
Er wurde bereits aus dem
Erziehungsministerium
gefragt,
ob er dort eintreten wolle,
aber natürlich ganz für den heutigen Staat. Er habe geantwortet: Er werde nach seinem Gewissen
handeln. (Diese Stellung scheint ihm noch offenzustehen). Er weiß,
daß in den
Ministerien
verschiedene Geistliche sind.
Heute nicht Ja und nicht Nein. Ob er nicht, was wir heute besprechen, mit Grabmann
besprechen will. Er: Lieber mit
Zellinger
,
dem Dekan. Nein,
es fragt sich,
ob er
dogmatisch
auf dem rechten Weg sei,
also
Grabmann
.
Er will es tun.
Dann hätte man ihm zur Weihe nicht zureden sollen. Ich: Den Eindruck habe ich auch. Aber er ist jetzt geweiht. In die Absage komme aber nicht hinein „aus moralischen Bedenken“? Nein.
Eichmann
sei umgestanden,
weil er selber den Begriff der Anstalt in seinem Kirchenrecht habe.
Dagegen: 1) Seit vier Jahren beurlaubt. Er celebriert an den Sonntagen.
Dafür: 1) Nicht dogmatische Bedenken, nicht moralische Anklagen. Sein Kirchenbegriff: Nicht für die Rechtsanstalt, sondern dagegen, er will einen mehr dogmatischen Begriff (corpus). 2) Besser als Barion
,
ohne Zweifel. An die Partei ist er nicht verkauft.
3) Wenn nicht,
dann ins
Erziehungsministerium
einberufen und dort
100
Prozent
für den heutigen Staat.
Responsum
:
Auch später die
Missio canonica
zurücknehmen und den
Theologen
verbieten. Es ist also mit dem
Ja
nicht alles gesichert.
Aussprache 14.2.38
.
12.00 - 14.00 Uhr. Ich dachte,
die Sache
dilatorisch
zu behandeln, und wollte erst im
Juni
meine Erklärung abgeben.
Ministerium
will aber jetzt eine
Antwort
haben, hat ein Recht dazu. Verschiedenartige Wege: Jetzt fürs zweite Examen tief in der Arbeit,
hat selbst erklärt,
erst im Herbst in Frage, ich wollte Ihnen Zeit geben,
mir die Voraussetzung zu einem
Ja
zu geben.
Inzwischen mit mehreren Herren gesprochen, sind alle der Auffassung: Die Pflichten eines Priesters werden nicht alle erfüllt. Wegen Coelibat auf Ihren Wunsch eigens geschrieben, darüber keine Klage, aber die mit Subdiakonat und Priesterweihe übernommene Pflicht nicht erfüllt.
sei rein wissenschaftlich, begreife die Kirche als Anstalt. Die Verantwortung trage ich ganz allein. Heute einen Unterschied
in foro interno,
ob man einmal Brevier nicht betet … dagegen die Frage,
ob man grundsätzlich die Verpflichtung zum
Brevier ablehnt, ist Sache des
Forum externum.
Also drei Fragen:
1)
Heilige
Messe.
Er habe kein
Bedürfnis (also fehlt der priesterliche Geist,
die Einschätzung der Messe als Sühnemesse …), er wird in der Sakristei beobachtet und von den Herren ausgefragt
(soll dem Pfarrer erklären und Antwort ablehnen), an den letzten
Sonntagen
nicht
celebriert,
hierin hat sich nichts geändert.
2)
Brevier
-
ob
ich das von Freising wisse?
Nein.
Sein Beichtvater sei damit einverstanden,
er habe
psychisches
Hemmnis.
Ohne Zusammenhang mit dem Brief,
der von
Mechanismen
spreche,
von vielem Herumblättern ….
Nein.
Er betet nicht regelmäßig Brevier.
3)
Exercitien:
Alle drei Jahre Vorschrift, für die ersten Priesterjahre. Zweimal
Exercitien
gemacht, einmal bei Weltleuten, einmal
bei Priestern, seien auf seine Schwierigkeiten nicht eingegangen.
Spricht von seinem Beichtvater, also Beichte.
Ergo: Für mich bleiben die Bedenken. Artikel 19: das Verhältnis von Theologie zur kirchlichen Behörde: „Beachtung der einschlägigen kirchlichen Vorschrift.“ Sie halten sich nicht an die kirchliche Vorschrift. Ob Ministerium die Antwort als nicht endgültig betrachtet und im Herbst noch einmal fragt, was unwahrscheinlich, oder als endgültig und später, vielleicht 1939, noch einmal fragt, würden Sie mir dann die Unterlage geben, also Messe, Brevier, Exercitien. - Zuerst sagt er bestimmt Ja, später wiederholt er: Er könne erst nach der Prüfung ein Ja oder Nein geben.
Es sei doch ein innerer Widerspruch, eine Unaufrichtigkeit gegen sich selber, die Pflicht nicht erfüllen und die Canones vortragen. Er: Kein Widerspruch, weil er die Verpflichtung nicht anerkennt, wohl die äußere Handlung gesetzt (zum Subdiakonat gegangen), aber keine Verpflichtung übernommen. Die aequitas canonica
besteht doch. Ich: Solche Vorlesungen könnten
viele
Durcheinander bringen,
auch in Bezug auf den
Coelibat.
Warum nicht auf dem Ordinariat? Er gehe nur, wenn er gerufen werde. Ich: Doch sich einmal vorstellen, wie in der Constitution vorgeschrieben jetzt. Der Generalvicar
früher: Wenn er ein frommer Mensch sei, könne er auch so
Dozent
werden - als ich darauf
fußte,
nimmt er halb zurück.
Scharnagl
öfter aufgesucht, hätte kein Hindernis gesehen (aber in der Besprechung meiner Meinung).
Er sei hart im Urteil und nicht
kollegial.
Er: Betreffe nur
Eichmann
,
wollte noch einmal alles
vortragen, ich lehne ab, ich müßte auch die andere Seite hören.
Hatte zum Anfang den Ring nicht mehr geküßt, auch zum Abschied kühl. An der Türe: Er habe das Nein der Kirche erwartet, schon vor zwei Jahren hätten einige gegen ihn gearbeitet, wahrscheinlich auch bei mir (ich habe nur mit Buchwieser
,
Domdekan
,
Westermayr
,
Grabmann
gesprochen),
von niemand sonst etwas gehört, auch nicht von
Weißthanner
(den er für seinen Feind hält, der habe nicht einmal die Antwort geschrieben,
sondern meine
Schwester
). Ich glaubte,
es sei alles in Ordnung, bei den Studien beurlaubt, nichts gehört gegen ihn.
An der Türe weiter:
Wie
in der Zukunft?
1) Neue Anfrage für die
Juristische Fakultät.
Er glaubt,
er wird beobachtet, erst
auch als
Theologe.
Kirchenrecht könne er nicht lesen,
weil ewig
Dozent.
Ich: Verstehe das, nicht ewig
Dozent.
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
3.1.38
![Vergleiche Tagebuch NL F 10018, Eintrag vom 03.01.1938](resources/images/dokument/entry-icon.png)
Kirchenbegriff. Offenbar hatte er das erwartet. Seine Habilitationsschrift weist nach, der Begriff der Kirchenanstalt kommt von den Protestanten, erst im letzten Jahrhundert entstanden. Wir müßten also zurückkehren zum dogmatischen Kirchenbegriff Corpus Christi. Auch die Definition Gesellschaft aus der Aufklärungszeit. Ich: Leo XIII.
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Eichmann
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Seine Weihen. Er hatte eigenes Zimmer, arbeitete sehr viel nach dem juristischen Doktor, hatte niemals mit dem Klerus viel Beziehung, heute gar keine mehr. Ich: Vor der Weihe Bedenken? Ja, erzählt genau, er wäre nicht gegangen, aber Westermayr
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Lateinisch „Ich antworte“](resources/images/dokument/i-icon.png)
Nach der Weihe und Ordination. In den Ferien in Nymphenburg. Da hätte er jeden Tag celebriert. Einige Zeit Aushilfe im Albertinum, dann in Planegg, wo es ihm am besten gefiel und er Seelsorge hatte (niemand konnte sich beklagen, jede Stunde der Nacht gearbeitet), warum von dort weg, darüber erbittert. In Haar hätte er nicht bleiben können, Tischgeld ging als Fahrgeld auf. Dann beim Generalvicar
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Jurist: Jetzt in Tännich im Lager mit einigen anderen, hatte dort Vortrag über Staat und Kirche, rein geschichtlich.
➥ Folio 3v
Ohne auf die heutigen Verhältnisse zu kommen. Die Prüfung
Summa cum laude,
die erste Staatsprüfung als der zweite
in Bayern, im
April
die zweite. Dafür sollte er sich nicht
wieder überarbeiten. Nicht krank sein,
bis der tägliche Beruf beginnt.
Würde er es übel nehmen, wenn ich ihm die wirtschaftliche Sorge erleichtern wollte - mit der Entscheidung hat das nichts zu tun. Er zuckt, sein
Vater![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Italienisch „Dreihundert“](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Zwei Fragen: 1) Um in die Theologische Fakultät einzutreten, muß man Theologe sein. Nicht Jurist. Ich habe selber erlebt: Weil ich nicht Philologe werden wollte, von Scholz
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Ob er nicht in die Juristische Fakultät will? Darüber erschrocken. Er komme als Priester niemals dort unter und müßte natürlich für die Partei sprechen. Also ohne Christentum. Er habe immer das Ziel gehabt, Priester zu werden.
2) Schon immer und heute noch mehr muß der Theologe auf dem Lehrstuhl Priester sein, Erzieher, nicht bloß Theologe als Wissenschaftler. Priesterliche Wärme muß von ihm ausgehen. Das fühlen die Hörer. Die müssen warm werden, sonst erliegen sie den Schwierigkeiten in der Einsamkeit des Berufes, und dafür muß auch der Kirchenrechtler arbeiten. Ob diese priesterliche Einstellung bei ihm vorhanden sei? Vom Brevier spricht er nicht: Die heilige Messe, er habe schon nach der Weihe nicht täglich celebriert. Das sei nicht Vorschrift. Ich: Nein, nicht Vorschrift, aber so wesentlich mit der priesterlichen Auffassung, mit dem Unum petii
![Lateinisch „Eines erbitte ich“](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Bibelreferenz (Die Psalmen 27 (26), 4).](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Heute nicht Ja und nicht Nein. Ob er nicht, was wir heute besprechen, mit Grabmann
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Dann hätte man ihm zur Weihe nicht zureden sollen. Ich: Den Eindruck habe ich auch. Aber er ist jetzt geweiht. In die Absage komme aber nicht hinein „aus moralischen Bedenken“? Nein.
Eichmann
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
➥ Folio 4r
Soll zwei Monate ganz aussetzen, dann
Exercitien
machen.
- Ich würde also die Entscheidung hinausschieben.
Er: Im
April
die zweite Prüfung, also vor
Herbst
käme eine Tätigkeit nicht in Frage.
Dagegen: 1) Seit vier Jahren beurlaubt. Er celebriert an den Sonntagen.
Dafür: 1) Nicht dogmatische Bedenken, nicht moralische Anklagen. Sein Kirchenbegriff: Nicht für die Rechtsanstalt, sondern dagegen, er will einen mehr dogmatischen Begriff (corpus). 2) Besser als Barion
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Responsum
![Lateinisch „Antwort“](resources/images/dokument/i-icon.png)
Aussprache 14.2.38
![Vergleiche Tagebuch NL F 10018, Eintrag vom 14.02.1938](resources/images/dokument/entry-icon.png)
Inzwischen mit mehreren Herren gesprochen, sind alle der Auffassung: Die Pflichten eines Priesters werden nicht alle erfüllt. Wegen Coelibat auf Ihren Wunsch eigens geschrieben, darüber keine Klage, aber die mit Subdiakonat und Priesterweihe übernommene Pflicht nicht erfüllt.
➥ Folio 4v
Grabmann![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Ergo: Für mich bleiben die Bedenken. Artikel 19: das Verhältnis von Theologie zur kirchlichen Behörde: „Beachtung der einschlägigen kirchlichen Vorschrift.“ Sie halten sich nicht an die kirchliche Vorschrift. Ob Ministerium die Antwort als nicht endgültig betrachtet und im Herbst noch einmal fragt, was unwahrscheinlich, oder als endgültig und später, vielleicht 1939, noch einmal fragt, würden Sie mir dann die Unterlage geben, also Messe, Brevier, Exercitien. - Zuerst sagt er bestimmt Ja, später wiederholt er: Er könne erst nach der Prüfung ein Ja oder Nein geben.
Es sei doch ein innerer Widerspruch, eine Unaufrichtigkeit gegen sich selber, die Pflicht nicht erfüllen und die Canones vortragen. Er: Kein Widerspruch, weil er die Verpflichtung nicht anerkennt, wohl die äußere Handlung gesetzt (zum Subdiakonat gegangen), aber keine Verpflichtung übernommen. Die aequitas canonica
![Lateinisch „canonische Billigkeit“](resources/images/dokument/i-icon.png)
Warum nicht auf dem Ordinariat? Er gehe nur, wenn er gerufen werde. Ich: Doch sich einmal vorstellen, wie in der Constitution vorgeschrieben jetzt. Der Generalvicar
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
Hatte zum Anfang den Ring nicht mehr geküßt, auch zum Abschied kühl. An der Türe: Er habe das Nein der Kirche erwartet, schon vor zwei Jahren hätten einige gegen ihn gearbeitet, wahrscheinlich auch bei mir (ich habe nur mit Buchwieser
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Kurzbiografie anzeigen](resources/images/dokument/i-icon.png)
![Digitalisat Faulhaber-Edition](/digitalisate/05898/BB_05898_0003r/NL_Faulhaber_5898_4v.jpg)