Tagebucheintrag vom 29. November 1946Parallelansicht ⇨
Nachlass Faulhaber 10025,
Seite 47
Frei
29.11.46
Grassl:
Das Gesetz für
Bodenreform
/
enthält die Bestimmung, der kirchliche Boden kann für Siedlungszwecke genommen worden also bei jedem Ministerwechsel /
kann es es anders werden. Hat eine Eingabe bereits vorbereitet - ich unterschreibe.
Der Tag, zum Glück ohne viele Besuche, ist für Eingabe an den Heiligen Vater vorbebehalten Weihbischof.
enthält die Bestimmung, der kirchliche Boden kann für Siedlungszwecke genommen worden also bei jedem Ministerwechsel /
kann es es anders werden. Hat eine Eingabe bereits vorbereitet - ich unterschreibe.
Der Tag, zum Glück ohne viele Besuche, ist für Eingabe an den Heiligen Vater vorbebehalten Weihbischof.