Tagebucheintrag vom 20. Februar 1934⇦ Einzelansicht
Nachlass Faulhaber 10015, Seite 148-149

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Dienstag, 20. Februar. Auf dem Zimmer celebriert, weil Father Kunig zwei Tage im Haus ist.

Schon 8.00 Uhr kommt Generalvicar: In der Staatszeitung ist „angeordnet“, daß auch die Gebäude des öffentlichen Rechts zum Volkstrauertag beflaggen müssen. Was tun? Wir geben im Amtsblatt bekannt, Reichsminister hat nachrichtlich geschrieben, daß die Gebäude beflaggen. Der Beschluß der Bischofskonferenz, die Kirchen dürfen nur in kirchlichen Fahnen beflaggt werden, besteht heute noch zu Rechte. Wir erwarten vom Klerus, daß die kirchliche Feier besonders die Absolution an der Tumba möglichst feierlich gestaltet wird.

Dr. Luible: Bericht über Stuttgart. Sie haben zur Kenntnis genommen, der Kartellverband gibt das Prinzip katholisch auf, etwas gegen Dogmatik würde nicht verlangt. Um die Heime zu retten und als Namen Kameradschaftsheime zu erhalten,

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hätten sie zugestimmt. Meckes habe auch erklärt, es gebe keinen anderen Ausweg. Respondeo: Mir unbegreiflich, wie man sein Prinzip aufgeben kann. Sich lieber gewaltsam auflösen lassen. So schrieb mir UV Bonn. Die alten Herren werden noch zurückziehen.

Oberamtsrichter Reuter, Trostberg. Nicht lange dort und wird in drei Jahren abgebaut. Nicht recht verständlich, warum er kommt. War in Würzburg zusammen am Alten Gymnasium Kurz über Mitschüler. Er kommt auch nach Freising zur Priesterweihe. Einmal Gegenbesuch.

16.00 Uhr mit Kunig in den Waldfriedhof. Die Geistlichen Gräber und die Anastasiakirche besucht. Rückwärts im Bürgerheim die Kirche, gerade beim Rosenkranz. Sehr schön langsam gebetet. Vor der Kirche Inspektor Fuchs: Fragt über Execrieren des Altars in der Josefsspitalskirche.

Zum Abendtisch Monsignore Neuhäusler.
Die 20. Febr. Auf dem Zimmer celebr. weil Fath. Kunig zwei Tage im Haus ist.

Schon 8 h kommt Gen. Vic.: In der Staatszeitung ist „angeordnet“ daß auch die Gebäude des öffentlichen Rechts /
zum Volkstrauertag beflaggen müssen. Was tun? Wir geben im Amtsblatt bekannt, Reichsminister hat nachrichtlich geschrieben, daß die /
Gebäude beflaggen. Der Beschluß der Bischofs konf. die Kirchen dürfen nur in kirchlichen Fahnen beflaggt werden, besteht heute noch zu /
Rechte. Wir erwarten vom Klerus daß die kirchliche Feier besonders die Absol. an der Tumba möglichst feierlich gestaltet wird.

Dr Luible: Bericht über Stuttg. Sie haben zur Kenntnis genommen, der KV gibt das /
Prinzip katholisch auf, etwas gegen Dogm würde nicht verlangt. Um die Heime zu retten und als Namen Kameradschaftsheime zu erhalten

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hätten sie zugestimmt. Meckes habe auch erklärt es gebe keinen anderen Ausweg. Resp. Mir unbegreiflich wie man /
sein Prinzip aufgeben kann. Sich lieber gewaltsam auflösen lassen. So schrieb mir UV Bonn. Die alten Herren werden noch zurückziehen. /
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16 h mit Kunig in den Waldfriedhof. Die Geistlichen Gräber und die Anast. Kirche besucht. Rückwärts /
im Bürgerheim die Kirche, gerade beim Rosenkranz. Sehr schön langsam gebetet. Vor der Kirche In- /
spektor
Fuchs: Fragt über Execrien des Altars in der Josefsspitalskirche.

Zum Abendtisch Mons. Neuhäusler.

[Einfügung (*): Oberamtsrichter Reuter, Trostberg. Nicht lange dort und wird in drei Jahren abgebaut. Nicht recht verständlich /
warum er kommt. War in Würzburg zusammen am Alten Gymn. Kurz über Mitschüler. Er kommt auch nach /
Freising zur Priesterweihe. Einmal Gegenbesuch]